Explosionsschutz für Lackierereien
Spezifische Anforderungen an den Explosionsschutz in Lackierbetrieben in Hamburg.
Explosionsschutz in der Lackiererei – Besonderheiten
Lackierereien gehören zu den klassischen explosionsgefährdeten Bereichen. Durch den Umgang mit lösemittelhaltigen Lacken, Farben und Verdünnungen entstehen brennbare Dämpfe, die mit Luft explosionsfähige Atmosphären bilden können. Hinzu kommen Sprühnebel und Ablagerungen, die zusätzliche Gefahrenquellen darstellen.
In Hamburg sind zahlreiche Lackierbetriebe ansässig – von der industriellen Serienlackierung über Fahrzeuglackierer bis zu Handwerksbetrieben. Jeder dieser Betriebe benötigt ein Explosionsschutzdokument, wenn brennbare Stoffe in gefahrdrohender Menge eingesetzt werden.
Ex-Zonen in der Lackiererei
Spritzkabine
Innenraum der Spritzkabine ist in der Regel Zone 1. Bei ausreichender technischer Lüftung kann der Innenraum als Zone 2 eingestuft werden. Geräte müssen mindestens Kategorie 2G entsprechen.
Umgebung Spritzkabine
Der Bereich um Öffnungen der Spritzkabine (Tore, Filter) ist in der Regel Zone 2. Die genaue Ausdehnung hängt von der Lüftung ab und muss im Einzelfall bestimmt werden.
Trockner
Im Inneren von Lacktrocknern können erhöhte Temperaturen zu verstärkter Verdampfung führen. Der Innenraum ist typischerweise Zone 1, die Umgebung Zone 2.
Lacklager
Lagerräume für lösemittelhaltige Lacke und Verdünnungen. Bei sachgemäßer Lagerung in geschlossenen Gebinden meist Zone 2. Bei unzureichender Lüftung ggf. Zone 1.
Mischraum
Räume zum Anmischen von Lacken mit offenem Umgang. Je nach Lüftung Zone 1 oder Zone 2. Besondere Anforderungen an Erdung und Absaugung.
Reinigungsbereich
Bereiche zur Reinigung von Spritzpistolen und Werkzeugen mit Lösemitteln. Typischerweise Zone 2, bei unzureichender Lüftung Zone 1.
Spezifische Zündquellen in Lackierereien
In Lackierbetrieben sind folgende Zündquellen besonders zu beachten:
- Elektrostatische Aufladung (Pulverbeschichtung, Kunststoffteile, Luftströmung)
- Heiße Oberflächen (Trockner, Heizregister, Motoren)
- Mechanische Funken (Werkzeuge, herabfallende Teile, Lüfterräder)
- Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steuerungen, nicht-Ex-geschützte Geräte)
- Selbstentzündung von Lackrückständen (Spritznebelablagerungen)
Schutzmaßnahmen für Lackierereien
Technische Maßnahmen
- Ausreichende technische Lüftung mit Überwachung
- Ex-geschützte elektrische Betriebsmittel
- Erdung aller leitfähigen Teile
- Ableitfähige Fußböden und Schuhe
- Temperaturüberwachung an Trocknern
Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanweisungen für Spritzarbeiten
- Regelmäßige Reinigung von Ablagerungen
- Unterweisung der Beschäftigten
- Rauch- und Feuerverbot
- Prüfungen nach BetrSichV
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