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Ex-Schutz Hamburg

Explosionsschutz für Lackierereien

Spezifische Anforderungen an den Explosionsschutz in Lackierbetrieben in Hamburg.

Explosionsschutz in der Lackiererei – Besonderheiten

Lackierereien gehören zu den klassischen explosionsgefährdeten Bereichen. Durch den Umgang mit lösemittelhaltigen Lacken, Farben und Verdünnungen entstehen brennbare Dämpfe, die mit Luft explosionsfähige Atmosphären bilden können. Hinzu kommen Sprühnebel und Ablagerungen, die zusätzliche Gefahrenquellen darstellen.

In Hamburg sind zahlreiche Lackierbetriebe ansässig – von der industriellen Serienlackierung über Fahrzeuglackierer bis zu Handwerksbetrieben. Jeder dieser Betriebe benötigt ein Explosionsschutzdokument, wenn brennbare Stoffe in gefahrdrohender Menge eingesetzt werden.

Ex-Zonen in der Lackiererei

Spritzkabine

Innenraum der Spritzkabine ist in der Regel Zone 1. Bei ausreichender technischer Lüftung kann der Innenraum als Zone 2 eingestuft werden. Geräte müssen mindestens Kategorie 2G entsprechen.

Umgebung Spritzkabine

Der Bereich um Öffnungen der Spritzkabine (Tore, Filter) ist in der Regel Zone 2. Die genaue Ausdehnung hängt von der Lüftung ab und muss im Einzelfall bestimmt werden.

Trockner

Im Inneren von Lacktrocknern können erhöhte Temperaturen zu verstärkter Verdampfung führen. Der Innenraum ist typischerweise Zone 1, die Umgebung Zone 2.

Lacklager

Lagerräume für lösemittelhaltige Lacke und Verdünnungen. Bei sachgemäßer Lagerung in geschlossenen Gebinden meist Zone 2. Bei unzureichender Lüftung ggf. Zone 1.

Mischraum

Räume zum Anmischen von Lacken mit offenem Umgang. Je nach Lüftung Zone 1 oder Zone 2. Besondere Anforderungen an Erdung und Absaugung.

Reinigungsbereich

Bereiche zur Reinigung von Spritzpistolen und Werkzeugen mit Lösemitteln. Typischerweise Zone 2, bei unzureichender Lüftung Zone 1.

Spezifische Zündquellen in Lackierereien

In Lackierbetrieben sind folgende Zündquellen besonders zu beachten:

  • Elektrostatische Aufladung (Pulverbeschichtung, Kunststoffteile, Luftströmung)
  • Heiße Oberflächen (Trockner, Heizregister, Motoren)
  • Mechanische Funken (Werkzeuge, herabfallende Teile, Lüfterräder)
  • Elektrische Anlagen (Beleuchtung, Steuerungen, nicht-Ex-geschützte Geräte)
  • Selbstentzündung von Lackrückständen (Spritznebelablagerungen)

Schutzmaßnahmen für Lackierereien

Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsanweisungen für Spritzarbeiten
  • Regelmäßige Reinigung von Ablagerungen
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Rauch- und Feuerverbot
  • Prüfungen nach BetrSichV
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU: In explosionsgefährdeten Bereichen von Lackierereien dürfen nur Geräte und Schutzsysteme eingesetzt werden, die der ATEX-Richtlinie entsprechen. Die Gerätekategorie richtet sich nach der Zone: Kategorie 2G in Zone 1, Kategorie 3G in Zone 2.

Explosionsschutz für Ihre Lackiererei

Betrieb, eingesetzte Stoffe und Anforderungen beschreiben und mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Explosionsschutzbetrieb in Hamburg. Die Festlegung von Ex-Zonen und Schutzmaßnahmen muss durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen erfolgen.