Explosionsschutzdokument in Hamburg
Vermittlung von Anfragen an unabhängige Fachbetriebe und Sachkundige für die Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von Explosionsschutzdokumenten.
Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Das Explosionsschutzdokument ist ein zentrales Dokument, das nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsbereiche zu erstellen ist, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Es dient dem Nachweis, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen ermittelt, umgesetzt und dokumentiert hat.
Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeiten erstellt und bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben werden. Es ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. In Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz für die Überwachung des betrieblichen Explosionsschutzes zuständig.
Inhalte des Explosionsschutzdokuments
Das Explosionsschutzdokument muss folgende Kernbestandteile enthalten:
Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung und Bewertung explosionsfähiger Atmosphären sowie möglicher Zündquellen. Einstufung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens.
Ex-Zonen-Einteilung
Festlegung und Dokumentation von Ex-Zonen (0/1/2 für Gase, 20/21/22 für Stäube) nach TRGS 720 und TRGS 727. Darstellung im Ex-Zonen-Plan.
Schutzmaßnahmen
Beschreibung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Primäre, sekundäre und konstruktive Maßnahmen.
Prüfungen und Fristen
Festlegung von Prüfungen, Prüffristen und Zuständigkeiten. Dokumentation der Prüfergebnisse und Nachweise.
Betriebsanweisungen
Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten in Ex-Bereichen. Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
Koordination
Regelungen für den Einsatz von Fremdfirmen und die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber in explosionsgefährdeten Bereichen.
Wann muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Änderung der eingesetzten brennbaren Stoffe oder deren Menge
- Veränderung von Verfahren, Prozessen oder Anlagen
- Bauliche Änderungen, Erweiterungen oder Umbauten
- Neue Erkenntnisse oder Änderungen des Stands der Technik
- Nach Unfällen, Beinahe-Unfällen oder Störungen
- Vor angekündigten Audits oder behördlichen Überprüfungen
- Spätestens alle drei bis sechs Jahre als Regelprüfung
Explosionsschutzdokument in Hamburg anfragen
Branche, Stoffart und Anforderung beschreiben und mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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