Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Explosionsschutz-Fachbetrieb in Hamburg +49 1578 2587240
Ex-Schutz Hamburg

Explosionsschutzdokument in Hamburg

Vermittlung von Anfragen an unabhängige Fachbetriebe und Sachkundige für die Erstellung, Aktualisierung und Prüfung von Explosionsschutzdokumenten.

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument ist ein zentrales Dokument, das nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsbereiche zu erstellen ist, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Es dient dem Nachweis, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen ermittelt, umgesetzt und dokumentiert hat.

Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeiten erstellt und bei wesentlichen Änderungen fortgeschrieben werden. Es ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. In Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz für die Überwachung des betrieblichen Explosionsschutzes zuständig.

Rechtliche Grundlagen: § 6 GefStoffV, § 3 BetrSichV, TRGS 720 ff. (Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre), TRBS 1112 ff. (Explosionsschutz). Die Erstellung muss durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen erfolgen, der über die erforderliche Fachkunde verfügt.

Inhalte des Explosionsschutzdokuments

Das Explosionsschutzdokument muss folgende Kernbestandteile enthalten:

Gefährdungsbeurteilung

Ermittlung und Bewertung explosionsfähiger Atmosphären sowie möglicher Zündquellen. Einstufung der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens.

Ex-Zonen-Einteilung

Festlegung und Dokumentation von Ex-Zonen (0/1/2 für Gase, 20/21/22 für Stäube) nach TRGS 720 und TRGS 727. Darstellung im Ex-Zonen-Plan.

Schutzmaßnahmen

Beschreibung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Primäre, sekundäre und konstruktive Maßnahmen.

Prüfungen und Fristen

Festlegung von Prüfungen, Prüffristen und Zuständigkeiten. Dokumentation der Prüfergebnisse und Nachweise.

Betriebsanweisungen

Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten in Ex-Bereichen. Unterweisung der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

Koordination

Regelungen für den Einsatz von Fremdfirmen und die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber in explosionsgefährdeten Bereichen.

Wann muss das Explosionsschutzdokument aktualisiert werden?

Eine Aktualisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Änderung der eingesetzten brennbaren Stoffe oder deren Menge
  • Veränderung von Verfahren, Prozessen oder Anlagen
  • Bauliche Änderungen, Erweiterungen oder Umbauten
  • Neue Erkenntnisse oder Änderungen des Stands der Technik
  • Nach Unfällen, Beinahe-Unfällen oder Störungen
  • Vor angekündigten Audits oder behördlichen Überprüfungen
  • Spätestens alle drei bis sechs Jahre als Regelprüfung
Wichtiger Hinweis: Ein veraltetes oder unvollständiges Explosionsschutzdokument kann bei einer Behördenprüfung wie ein fehlendes Dokument gewertet werden und zu Anordnungen oder Bußgeldern führen.

Explosionsschutzdokument in Hamburg anfragen

Branche, Stoffart und Anforderung beschreiben und mögliche Vermittlung prüfen lassen.

Dokument anfragen
Wichtiger Hinweis: Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Explosionsschutzbetrieb in Hamburg. Die Erstellung, Aktualisierung und Prüfung erfolgen ausschließlich durch die jeweils beauftragten befähigten Personen oder Sachkundigen.