Audit und Behördenanfragen zum Explosionsschutz
Wenn das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft oder ein Audit das Explosionsschutzdokument prüft – wir helfen bei der Vorbereitung und Begleitung.
Typische Anlässe
Behördenanfragen und Audits zum Explosionsschutz können verschiedene Auslöser haben:
Regelinspektion
Regelmässige Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Betriebsprüfung BG
Die Berufsgenossenschaft prüft die Einhaltung der DGUV-Vorschriften zum Explosionsschutz.
ISO-Audit
Im Rahmen von ISO 45001 oder ISO 14001 kann das Explosionsschutzdokument Teil des Audits sein.
Nach Umbau oder Erweiterung
Nach baulichen oder verfahrenstechnischen Änderungen fordern Behörden oft eine Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments an.
Nach einem Vorfall
Nach einem Störfall, einer Beinahe-Explosion oder einem Brand kann die Aufsichtsbehörde eine erneute Prüfung verlangen.
Neuanlage
Vor Inbetriebnahme einer neuen Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen ist das Explosionsschutzdokument vorzulegen.
So unterstützen wir
Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten unabhängigen Fachbetrieb oder Sachkundigen möglich ist, der:
- Ihr bestehendes Explosionsschutzdokument auf Vollständigkeit und Aktualität prüft
- Bei einer Behördenanfrage eine fachliche Stellungnahme vorbereitet
- Fehlende Abschnitte oder Anhänge erstellt
- Die Ex-Zoneneinteilung aktualisiert
- Sie bei einem Audit oder einer Behördenbegehung fachlich begleitet
Behördenanfrage oder Audit? Wir prüfen eine mögliche Vermittlung.
Jetzt anfragenOder telefonisch: +49 1578 2587240