Gefährdungsbeurteilung für den Explosionsschutz
Systematische Ermittlung und Bewertung von Explosionsgefahren als Grundlage des Explosionsschutzdokuments.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz?
Die Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz ist eine systematische Untersuchung aller Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Sie ist nach § 6 GefStoffV ein zentraler Bestandteil des Explosionsschutzdokuments und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, festzustellen, ob, wo und unter welchen Bedingungen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, welche Zündquellen wirksam werden könnten und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Stoffermittlung
Ermittlung aller brennbaren Stoffe, deren Eigenschaften und Mengen. Sicherheitsdatenblätter und Stoffkenngrößen auswerten.
Atmosphären
Beurteilung, ob und wo explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens bewerten.
Zündquellen
Identifikation aller möglichen Zündquellen nach TRGS 727. 13 Zündquellenarten systematisch prüfen.
Risikobewertung
Abschätzung der möglichen Auswirkungen einer Explosion. Einstufung des Risikos und Priorisierung der Maßnahmen.
Maßnahmen
Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Maßnahmenhierarchie nach GefStoffV beachten.
Die 13 Zündquellen nach TRGS 727
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind systematisch alle möglichen Zündquellen zu prüfen:
Heiße Oberflächen
Erhitzte Anlagenteile, Rohrleitungen, Motoren, Heizungen.
Flammen & heiße Gase
Schweißarbeiten, Brenner, Verbrennungsprozesse.
Mechanische Funken
Schlag-, Reib- oder Schleifvorgänge, Fremdkörper in Anlagen.
Elektrische Anlagen
Schaltfunken, defekte Kabel, nicht-Ex-geschützte Geräte.
Statische Elektrizität
Aufladung durch Strömung, Trennvorgänge, nicht leitfähige Materialien.
Blitzschlag
Direkter und indirekter Blitzeinschlag, Potenzialverschleppung.
Maßnahmenhierarchie nach GefStoffV
Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen gilt folgende Rangfolge:
- Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz), z. B. Ersatz brennbarer Stoffe, Inertisierung, Konzentrationsbegrenzung
- Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz), z. B. Ex-geschützte Geräte, Erdung, Potenzialausgleich
- Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion (konstruktiver Explosionsschutz), z. B. explosionsfeste Bauweise, Druckentlastung, Explosionsunterdrückung
Gefährdungsbeurteilung anfragen
Betrieb, Stoffart und Umfang beschreiben und mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen prüfen lassen.
Jetzt anfragen