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Ex-Schutz Hamburg

Gefährdungsbeurteilung für den Explosionsschutz

Systematische Ermittlung und Bewertung von Explosionsgefahren als Grundlage des Explosionsschutzdokuments.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz?

Die Gefährdungsbeurteilung im Explosionsschutz ist eine systematische Untersuchung aller Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Sie ist nach § 6 GefStoffV ein zentraler Bestandteil des Explosionsschutzdokuments und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, festzustellen, ob, wo und unter welchen Bedingungen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, welche Zündquellen wirksam werden könnten und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1

Stoffermittlung

Ermittlung aller brennbaren Stoffe, deren Eigenschaften und Mengen. Sicherheitsdatenblätter und Stoffkenngrößen auswerten.

2

Atmosphären

Beurteilung, ob und wo explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens bewerten.

3

Zündquellen

Identifikation aller möglichen Zündquellen nach TRGS 727. 13 Zündquellenarten systematisch prüfen.

4

Risikobewertung

Abschätzung der möglichen Auswirkungen einer Explosion. Einstufung des Risikos und Priorisierung der Maßnahmen.

5

Maßnahmen

Festlegung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Maßnahmenhierarchie nach GefStoffV beachten.

Die 13 Zündquellen nach TRGS 727

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind systematisch alle möglichen Zündquellen zu prüfen:

Heiße Oberflächen

Erhitzte Anlagenteile, Rohrleitungen, Motoren, Heizungen.

Flammen & heiße Gase

Schweißarbeiten, Brenner, Verbrennungsprozesse.

Mechanische Funken

Schlag-, Reib- oder Schleifvorgänge, Fremdkörper in Anlagen.

Elektrische Anlagen

Schaltfunken, defekte Kabel, nicht-Ex-geschützte Geräte.

Statische Elektrizität

Aufladung durch Strömung, Trennvorgänge, nicht leitfähige Materialien.

Blitzschlag

Direkter und indirekter Blitzeinschlag, Potenzialverschleppung.

TRGS 727: Die TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" enthält detaillierte Anforderungen an die Vermeidung elektrostatischer Zündgefahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss sämtliche relevanten Zündquellen berücksichtigen.

Maßnahmenhierarchie nach GefStoffV

Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen gilt folgende Rangfolge:

  1. Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz), z. B. Ersatz brennbarer Stoffe, Inertisierung, Konzentrationsbegrenzung
  2. Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz), z. B. Ex-geschützte Geräte, Erdung, Potenzialausgleich
  3. Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion (konstruktiver Explosionsschutz), z. B. explosionsfeste Bauweise, Druckentlastung, Explosionsunterdrückung

Gefährdungsbeurteilung anfragen

Betrieb, Stoffart und Umfang beschreiben und mögliche Vermittlung an einen Sachkundigen prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Vermittlungsplattform – keine eigene Niederlassung und kein eigener ausführender Explosionsschutzbetrieb in Hamburg. Die Gefährdungsbeurteilung ist durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen zu erstellen.