Explosionsschutzkonzept
Übergeordnete Planung und Koordination aller Explosionsschutzmaßnahmen im Betrieb.
Was ist ein Explosionsschutzkonzept?
Das Explosionsschutzkonzept ist die übergeordnete Planung, mit der ein Betrieb alle erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen systematisch festlegt, koordiniert und dokumentiert. Während das Explosionsschutzdokument den Ist-Zustand beschreibt, legt das Explosionsschutzkonzept fest, wie der Explosionsschutz im Betrieb umgesetzt wird.
Das Konzept umfasst die gesamte Maßnahmenhierarchie: von der Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre über die Vermeidung von Zündquellen bis hin zu konstruktiven Schutzmaßnahmen. Es ist besonders bei Neubauten, Erweiterungen oder grundlegenden Änderungen von Prozessen erforderlich.
Die drei Säulen des Explosionsschutzes
Primärer Explosionsschutz
Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre. Ersatz brennbarer Stoffe, Konzentrationsbegrenzung, Inertisierung, natürliche oder technische Lüftung, Gaswarnanlagen.
Sekundärer Explosionsschutz
Vermeidung wirksamer Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen. Ex-geschützte Betriebsmittel, Erdung und Potenzialausgleich, Blitzschutz, Vermeidung heißer Oberflächen und mechanischer Funken.
Konstruktiver Explosionsschutz
Begrenzung der Auswirkungen einer dennoch auftretenden Explosion auf ein unbedenkliches Maß. Explosionsfeste oder druckstoßfeste Bauweise, Druckentlastung, Explosionsunterdrückung, Flammendurchschlagsicherungen.
Wann wird ein Explosionsschutzkonzept benötigt?
Ein Explosionsschutzkonzept ist insbesondere in folgenden Situationen erforderlich:
- Planung von Neubauten mit explosionsgefährdeten Bereichen
- Erweiterung oder Umbau bestehender Anlagen
- Einführung neuer Stoffe oder Verfahren
- Erhöhte behördliche Anforderungen oder Auflagen
- Zusammenarbeit mehrerer Gewerke oder Firmen
- Vorbereitung auf Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Integration von Anlagen in bestehende Ex-Schutz-Konzepte
Inhalte eines Explosionsschutzkonzepts
Anlagenbeschreibung
Detaillierte Beschreibung der Anlagen, Prozesse und eingesetzten Stoffe. Grundriss- und Aufstellungspläne.
Gefahrenanalyse
Systematische Analyse der Explosionsgefahren für jede Anlage und jeden Prozessschritt.
Maßnahmenplan
Detaillierte Beschreibung aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen mit Begründung.
Prüfkonzept
Festlegung von Prüfungen, Prüffristen, Prüfumfängen und Zuständigkeiten.
Organisation
Festlegung von Verantwortlichkeiten, Unterweisungskonzept und Fremdfirmenkoordination.
Dokumentation
Zusammenstellung aller relevanten Nachweise, Zertifikate und Prüfberichte.
Explosionsschutzkonzept und Baugenehmigung
Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG kann das Explosionsschutzkonzept Teil des Genehmigungsantrags sein. Die zuständige Behörde in Hamburg ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Das Konzept muss nachweisen, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht und der Explosionsschutz gewährleistet ist.
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